Bezahlterminal HecPay von MENNEKES
Abrechnung von Ladevorgängen im öffentlichen Bereich.
Elektromobilität revolutioniert die Art und Weise, wie wir uns fortbewegen. Doch mit der steigenden Anzahl von Elektrofahrzeugen wächst auch die Notwendigkeit einer effizienten und bequemen Methode, um die Ladevorgänge abzurechnen. Deshalb hat MENNEKES die Professional-Produktfamilie um eine weitere Lösung zur Bewirtschaftung der Hardware erweitert: das Bezahlterminal HecPay von Hectronic, verfügbar im ersten Quartal 2024. Der Vorteil: HecPay ermöglicht das kontaktlose und barrierefreie Zahlen von Ladevorgängen per Debit- oder Kreditkarte.
Kontaktloses Zahlen von Ladevorgängen per Debit- und Kreditkarte
HecPay ist eine Bezahlmöglichkeit, die speziell für die Anforderungen der Elektromobilität entwickelt wurde und zielt darauf ab, die E-Mobilität für alle Beteiligten noch komfortabler zu gestalten: sowohl für Ladeanbieter als auch für E-Fahrzeugfahrer. Sie bietet eine benutzerfreundliche und sichere Methode, um Ladevorgänge ad-hoc zu autorisieren und abzurechnen, unabhängig vom Fahrstromanbieter. Als separat installierbares Bezahlterminal wird HecPay einfach in unmittelbarer Nähe zur Ladestation bzw. zum Ladestationsverbund am Standort errichtet. Der Vorteil: Schon bestehende Ladeinfrastruktur kann mit dieser Bezahlmöglichkeit nachgerüstet werden.
Bezahlterminal HecPay – die Vorteile für Betreiber
Betreiber von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und auch halböffentlichen Bereich – wie z. B. Städte und Kommunen, Parkplatzbetreiber, Unternehmen mit Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen sowie kleine Ladeparks – profitieren gleichermaßen von der unabhängigen Bezahllösung HecPay. Das Bezahlterminal ermöglicht im öffentlichen Bereich schon heute das, was in den neuen europäischen Anforderungen aus der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) zum Ad-hoc Zahlen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten gefordert ist und ab dem 13. April 2024 umgesetzt werden muss. Mittels dem Bezahlterminal kann zudem eine in der AFIR vorgeschriebene Preisanzeige direkt vor Ort am Ladestandort per Display erfolgen – natürlich auch mehrsprachig für internationale Elektroauto-Fahrer. Auch im halböffentlichen Bereich steigt die Nachfrage nach dieser Bezahllösung, z. B. als Lösung für Besucher- und Gästeparkplätze. Hier ist die Umsetzung allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Einfaches Aufrüsten bestehender oder schon im Aufbau befindlicher Ladeinfrastruktur
- Kostenersparnis: Bestandsinfrastruktur weiter nutzen und mehrere Ladepunkte mit einem zentralen Terminal steuern
- Erfüllung der Anforderungen des Eichrechts in DE
- Unabhängigkeit beim eMobility-Backend durch offene Schnittstellen: Betreiber hat die Wahl bzgl. des Backends (Voraussetzung vorherige Integrationstest)
- Anbindung an vorhandenes eMobility-Backend zwecks einheitlicher Tarifierung und Rechnungsstellung von zentraler Stelle
- Flexibilität in der Wahl des Payment-Partners
- Sichere und normkonforme Lösung durch Einhaltung aller verpflichtenden Standard
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